Kontaktaufnahme / Telefonsprechstunde

Wenn sie sich für einen Therapieplatz anmelden möchten, rufen sie bitte zu den Zeiten der Telefonsprechstunde an.

Diese ist:

Dienstags 10:40 – 12:20

Sprechstunde & Probatorische Sitzungen

Das erste Gespräch findet im Rahmen der Sprechstunde statt. Dieses Gespräch dient der Indikationsstellung. Im Rahmen der Sprechstunde sind maximal 3 jeweils 50-minütige Termine möglich. Am Ende der Sprechstundentermine werden konkrete Empfehlungen über weitergehende Schritte ausgesprochen.

In den probatorischen Sitzungen schildern Patienten ihr Anliegen; hier sind maximal vier Gespräche möglich. In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst und die Patienten lernen die persönliche Arbeitsweise der Therapeuten kennen. Dies ist wichtig, damit Sie entscheiden können, ob Sie die Therapie bei dieser/m Therapeutin machen möchten.

Kostenübernahme

Die Kostenerstattung ist abhängig von der Versicherungsart.

Die Praxis kann ohne Überweisung direkt mit der Versichertenkarte der Krankenkasse aufgesucht werden.

Bei Privatkrankenkassen erfolgt eine Privatliquidation, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen richtet.

Gesetzliche Krankenkassen

Die 1999 verabschiedeten Therapierichtlinien sehen vor, dass Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie gesetzliche Leistungen der Krankenkasse sind, sofern eine Indikation dafür besteht.

Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die Abrechnung erfolgt für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen über die Versichertenkarte.

Falls darüber hinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte bzw. die Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Für diesen Antrag schreiben wir einen anonymisierten Bericht an eine neutrale Gutachterstelle. Bei Befürwortung erhalten Patienten eine Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, eine Zuzahlung ist für Patienten nicht vorgesehen.

Für Teilnehmer des AOK und BKK Bosch Facharztprogrammes (Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am Hausarztvertrag) oder Versicherte der Daimler BKK werden i.d.R die Kosten direkt übernommen.

Private Krankenkassen

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für eine Psychotherapie unterschiedlich geregelt.

Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20 bis 30 Sitzungen. Bei größeren Stundenkontingenten bedeutet dies, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.

Manche Privatkrankenkassen sehen, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte und Ärztinnen.

Weiterführende Informationen

Schweigepflicht

Ich unterliege wie meine ärztlichen Kollegen und Kolleginnen der gesetzlichen Schweigepflicht.